Uerschhausen (Transkription Nr. 243)

Schulort Uerschhausen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 348-348v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Nussbaumen
Kirchgemeinde 1799: Stammheim
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttwilen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uerschhausen (Niedere Schule, reformiert)

Fragen Über den Zustand der Schulen an jedem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

heißt Ürschausen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein kleines Dorf,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne gemeind,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchengemeinde Stammheim Jm Distrkite Bänken, Jm dem Kanton Zürich, zur Agentschaft Nußbaumen,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Stekboren

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Thurgäu

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dem Schulbezirk gehören {keine} Häuser auser dem Dorfe gelegen als nur der Hof Hub genannt, der auf eine Viertelstunde Von Ürschausen entfernt ist.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

ist so eben beantwortet

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Es komt nach keines ab der Hub

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

1. Oberstamheim, 2 Nußbaumen. 3. Buch in der Pfarrey Hütweillen. 4. Weilen in der Pfarrey Neüforren. 5. Waltenlingen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

1. auf Oberstaaheim drey viertelstunden. 2. auf Nußbaumen eine halbe Stunde. 3. auf Buch auch eine halbe. 4. auf Weilen; auch so weit. 5. auf Waltenlingen Drey Viertel Stund

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Kleiner und großer Catechismus Buchstabieren, lesen, schreiben, singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja nur im Winter; Etwann 16. Wochen lang; je nachdem die frühlings Witterung eintrift

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Zuricher Namenbüchli, Lehrmeister Zeügnuß, Testament, Psalter, David,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Ein jedes Kind bekomt seine eigne Vorschrift.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die gemeind in gegenwart, des Bürger Pfarrers,

III.11.bWie heißt er?

Johannes Hagen,

III.11.cWo ist er her?

Von Ürschausen,

III.11.dWie alt?

25. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

er ist nach unverheürathet

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Es ist das zweyte Jahr,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er bliebe allezeit bey den Seinigen und arbeitete auf den güteren,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine aderen, als {dem} güterbau

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

besuchen Überhaupt die Schule, 22. Kinder, 16. Knaben und 6. Mägden

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst kein Schulfund

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind giebt wochentlich 1. Bazen

IV.15Schulhaus.

Jst keines

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von der gemeind, für die Kinderlehr alle Vierzehen Tag, an Sontägen zu halten, Jährlich 14. fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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